Was können wir für Sie tun:

 

1. Vor Anschaffung des Geschäftsflugzeuges legen wir dem Finanzamt vor:

Eine Dokumentation über Struktur, Geschäftsfelder und Ziele Ihres Unternehmens — diese bringt den Nachweis
der Notwendigkeit
des Fliegers

Eine Kosten-Nutzen-Analyse: Das Geschäftsflugzeug ist allen anderen Verkehrsmitteln nachweislich wirtschaftlich
überlegen
.

Umfangreiche Beispielsrechnungen belegen den Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu PKW, Bahn, Fluglinien und
gechartertem Geschäftsflugzeug.

Der Werterhalt des Fliegers verbietet den Ansatz der AfA!!! Hierzu werden Rechts- und Wertgutachten vorgelegt.


2. Nach Anschaffung des Geschäftsflugzeugs

prüfen wir die Auslastung des Fliegers, um Probleme mit dem Betriebsprüfer zu vermeiden.

Bei einer Unterauslastung erarbeiten wir nachvollziehbare Begründungen für die Abweichungen von den geplanten
Flugstunden.


3. Bei der Betriebsprüfung

sind wir vor Ort und vertreten Ihre Interessen mit Flugerfahrung und Sachverstand.

Wir schöpfen alle Möglichkeiten der AO (Abgabenordnung) aus, um mit dem Sachgebietsleiter oder dem Vorsteher
des Finanzamtes die Problematik umfassend zu erörtern.

Sie werden erstaunt sein: durch eine Fülle von Urkunden und Beweismittel sind auch störrische Betriebsprüfer
umzustimmen.

 


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