Was können wir für Sie tun:
1. Vor Anschaffung des Geschäftsflugzeuges legen wir dem Finanzamt vor:
Eine Dokumentation über Struktur,
Geschäftsfelder und Ziele Ihres Unternehmens — diese bringt den
Nachweis
der Notwendigkeit des Fliegers
Eine Kosten-Nutzen-Analyse: Das Geschäftsflugzeug
ist allen anderen Verkehrsmitteln nachweislich wirtschaftlich
überlegen.
Umfangreiche Beispielsrechnungen belegen
den Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu PKW, Bahn, Fluglinien und
gechartertem Geschäftsflugzeug.
Der Werterhalt
des Fliegers verbietet den Ansatz der AfA!!!
Hierzu werden Rechts- und Wertgutachten vorgelegt.
2. Nach Anschaffung des Geschäftsflugzeugs
prüfen wir die Auslastung des Fliegers,
um Probleme mit dem Betriebsprüfer zu vermeiden.
Bei einer Unterauslastung erarbeiten
wir nachvollziehbare Begründungen für die Abweichungen
von den geplanten
Flugstunden.
3. Bei der Betriebsprüfung
sind wir vor Ort
und vertreten Ihre Interessen mit Flugerfahrung und Sachverstand.
Wir schöpfen alle Möglichkeiten der
AO (Abgabenordnung) aus, um mit dem Sachgebietsleiter oder dem Vorsteher
des Finanzamtes die Problematik umfassend
zu erörtern.
Sie werden erstaunt
sein: durch eine Fülle von Urkunden und Beweismittel sind auch
störrische Betriebsprüfer
umzustimmen.